An de Wei

Die kurze (80m lang und7m breit) Straße „An de Wei“ ist eine unendliche Geschichte, die nun zu einem gütlichen Ende zwischen der Stadtverwaltung und den Grundstückseigentümern*innen geführt werden soll.

Die Vorgeschichte des ganzen kurz erläutert ist folgende: schon vor Jahren ( in den 2010er ) war von der Verwaltung geplant und vom Rat der Stadt beschlossen worden, die kleine Straße endgültig herzustellen/auszubauen mit neuem Kanal, besserem Straßenunterbau und als Oberfläche Pflaster. So weit so zögerlich. Letztlich wurde die Maßnahme erst im Jahre 2022 umgesetzt, zu Coronazeiten und Zeiten mit besonders hohen Baukosten! Die Ergebnisse waren entsprechend: es gab nur ein Angebot und das war überteuert. Es lag 55% über der kalkulierten Summe! Außerdem wurde eine sehr aufwendige Kanalplanung umgesetzt, mit einer überdimensionierten Pumpe, um bei Starkregen einer Überflutung der tieferliegenden Grundstücke entgegen zu wirken.

Alles war also bestens geplant, nun sollten die an die Straße  angrenzenden Grundstückseigentümer*innen das ganze nur noch bezahlen. Da regte sich aber erheblicher Widerstand. Sowohl die Kosten für die Entsorgung (Kanal) als auch die für die Straße lagen weit über den bislang im Rheinberger Stadtgebiet zu zahlenden Preise für Kanal und Straße. Die unterschiedlichen Meinungen zwischen Stadtverwaltung und Grundstückseigentümer*innen prallten unversöhnlich aufeinander, eine Lösung des Konflikts war nicht in Aussicht.

Die SPD hat nun einen Vorschlag in den Bau- und Planungsausschuss gegeben, der vielleicht zu einer Lösung in der verfahrenen  Situation führen könnte. Der Vorschlag, der von den anderen Fraktionen einstimmig unterstützt wurde,

lautet:

„Vor einer Entscheidung über die Einzelfallsatzung für die Erschließungsmaßnahme der Straße „An de Wei“ ist eine Prüfung der technischen Notwendigkeit des Kanal- und Straßenausbaus durch einen externen Sachverständigen durchzuführen. Außerdem ist das gesamte Vergabeverfahren und die geplante Einzelfallsatzung rechtlich zu prüfen“.

Zum Hintergrund des Antrags noch folgende Hinweise:

  • Beim Kanal wurde eine überdimensionierte Pumpanlage eingebaut, obwohl der gebaute Kanal ein natürliches Gefälle/Freispiegelgefälle aufweist (der Kanal in der Straße „An de Wei“ liegt höher als der in der Xantener Straße). Hier müssen belastbare Aussagen (schriftlich, von einem Sachverständigen) eingeholt werden, dass die gewählte technische Ausführung so erforderlich ist.
  • Der jetzige Straßenzustand entspricht nicht einem Straßenausbau nach dem Stand der Technik. Das Straßenwasser fließt auf die privaten Grundstücke, es gibt keine Randeinfassung, die Straßeneinläufe erscheint zu gering dimensioniert.
  • Das gesamte Vergabeverfahren leidet unter einem starken Mangel: Bei nur einem Bieter und keinem wirtschaftlichen Angebot (55% über der aktualisierten, nicht der ursprünglichen, sehr viel geringeren) Kostenschätzung), hätte die Ausschreibung aufgehoben werden müssen. Hierzu in aller Kürze folgender Literaturhinweis (Aussage des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages)  „Bei einer Abweichung von 20% ist nicht mehr von einem wirtschaftlichen Ergebnis zu sprechen.“

Als Fazit des ganzen sollte dann eine Einzelfallsatzung beschlossen werden. Das führt aber nicht zu einem Interessenausgleich, denn bei einer Einzelfallsatzung und dem sich daraus ergebenden Erschließungsbeitrag bliebe den Betroffenen nur der Weg einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Das Urteil wäre ab zuwarten und jede betroffene zahlungspflichtige Partei müsste eine Einzelklage einreichen, was neben den Anwalts- und Gerichtskosten sicherlich auch erhebliche Kosten für die Sachverhaltsermittlung/Gutachterkosten beinhalten würde. Das gleiche gilt aber auch für die Beklagte (Stadt Rheinberg), auch hier fallen sowohl Sachverständigenkosten, als auch Anwalts- und Gerichtskosten an. Da sowohl die technische Ausführung als auch das Vergabeverfahren eine Vielzahl von Fragen/ Klärungsbedarfen aufwerfen, sollte die Stadt/der Bürgermeister eine Prüfung der technischen Ausführung der Maßnahme und eine rechtliche Prüfung sowohl des Vergabeverfahrens als auch der geplanten Satzung vornehmen – und dieses vor der Entscheidung/dem Beschluss über die Einzelfallsatzung.                                                                                 

Ziel der SPD ist die Schaffung eines Rechtsfriedens vor dem Klageweg